Dies nur schon darum, um zu erfahren, was an Leasingzinsen allenfalls noch offen war und per wann die Zinspflicht endete. Obwohl es sich bei ihm um einen erfahrenen Geschäftsmann handelte, der zuvor bereits Leasingverträge abgeschlossen hatte, unternahm er jedoch nichts dergleichen und kümmerte sich nicht weiter um die Angelegenheit. Angeblich verliess er sich voll und ganz auf den Fahrzeugausweis bzw. den fehlenden Eintrag 178.