ein Jahr oder ein halbes Jahr später sei das Telefon der Motorfahrzeugkontrolle gekommen, er könne den neuen Fahrzeugausweis abholen, das 178 sei «draussen» und das Fahrzeug frei. Als unglaubwürdig erscheint die Darstellung des Berufungsklägers, das Strassenverkehrsamt Appenzell I.Rh. habe ihm von sich aus wegen des neuen, am 1. April 2015 ohne den Eintrag «178 Halterwechsel verboten» ausgestellten Fahrzeugausweises angerufen. Eine Nachfrage der Staatsanwaltschaft beim Strassenverkehrsamt ergab, dass ein neuer Fahrzeugausweis nur auf Antrag ausgestellt wird.