Dieses Protokoll wurde seitens der Lieferantin von D. von der C. AG unterzeichnet. Im Fahrzeugausweis des Audi, ausgestellt in Appenzell am 12. Juni 2014, war der Code 178 «Halterwechsel verboten» eingetragen. Einen Tag danach, am 13. Juni 2014, wurde der Status 178 durch die B. AG wieder freigegeben. Am 1. April 2015 wurde A. ein neuer Fahrzeugausweis ausgehändigt, in welchem die Auflage 178 nicht aufgeführt war. Am 21. Mai 2015 verkaufte A. der E. AG den Audi zum Preis von Fr. 100'000.00 und liess diesen Betrag an den Kaufpreis für einen BWM in der Höhe von Fr. 160'000.00 anrechnen. (…) III.