1. Am 9. Mai 2014 stellte A. bei der B. AG einen Antrag auf Gewährung eines Leasings für einen Audi, welches ihm gleichentags bewilligt wurde. Er schloss am 12. Juni 2014 mit der B. AG für dieses Fahrzeug im Wert von Fr. 162'250.00 einen Leasingvertrag ab. Nach einer Sonderzahlung von Fr. 30'000.00 verblieb ein Finanzierungsbetrag von Fr. 136'250.00, der mit 48 monatlichen Leasingraten in der Höhe von Fr. 2'860.45 zu tilgen war. Lieferantin des Audi war die C. AG. Gleichentags bestätigte A. gemäss Wagenübergabeprotokoll die Inbesitznahme des Fahrzeugs. Dieses Protokoll wurde seitens der Lieferantin von D. von der C. AG unterzeichnet.