Bei strenger Auslegung der SUVA Tabellen bei konsolidierter Fraktur, muskulärem Weichteilschaden, geringer Chondropathie im OSG und freiem Bewegungsausmass der beteiligten Nachbargelenke mit nur geringen funktionellen Defiziten müsste nach den Tabellen der SUVA kein entschädigungspflichtiger Integritätsschaden erhoben werden. Es sei - wie Dr. C. angemerkt habe - zukünftig mit einem erhöhten Arthroserisiko des oberen Sprunggelenkes zu rechnen.