Die Störungen durch die Vernarbung im vorderen supramalleolären Bereich infolge der tiefen Rissquetschwunde zusammen mit den posttraumatischen Veränderungen der linken Beinmuskulatur mit Ermüdung und Restschmerzen seien mit einer partiellen Verletzung des Nervus peroneus vergleichbar, was gemäss Suva-Tabellen 2.2 und 21.2 einem Beeinträchtigungsgrad von 5% entspreche. In Anbetracht der traumatischen Knorpelverletzung des linken Talus und in kausalem Zusammenhang mit dem Unfall vom 4. September 2017 und unter Berücksichtigung der langfristig absehbaren Verschlechterung mit Ausbildung einer leichten bis mässigen OSG-Arthrose in der Zu-