Die körperliche Untersuchung liefere zwar eindeutige Hinweise auf eine durch die Unfallfolgen bedingte Verminderung der Leistungsfähigkeit der linken unteren Extremität unter Belastung und körperlicher Beanspruchung, aber angesichts der Berufsbeschreibung des Patienten sei die angegebene Einschränkung mit permanenter 50%iger Arbeitsunfähigkeit nicht konsistent und unplausibel und daher nicht sachlich begründet. Trotz der Restbeschwerden am linken Unterschenkel gebe es keine eindeutigen Argumente für eine Einschränkung der Arbeitstätigkeit des Patienten.