Sowohl Dr. med. C. als auch Dr. med. E. haben in ihren Berichten, welchen wie obenstehend ausgeführt voller Beweiswert zukommt, ausgeführt, dass der Beschwerdeführer in seinem angestammten Beruf uneingeschränkt in vollem Pensum tätig sein könne. Dr. med. C. gab an, dass der Beschwerdeführer Vernarbungen am linken Unterschenkel, Mobilitätsdefizit des linken Knöchels, leichte diffuse fettige Degeneration der Beinmuskulatur, anterolaterale Muskelhernie am linken Unterschenkel und Hyposensibilität im Gebiet des distalen N. peroneus profundus aufweise.