seine Arbeitsfähigkeiten seien enorm: Er könne nicht einmal für seine üblichen Aktivitäten zu den Kunden gehen. Ihn als vollkommen fähig zu betrachten, sei beleidigend. Die Vergleichsberechnungen von Dr. C. würden sich einer sorgfältigen Betrachtung entziehen, umso mehr, als dieser selbst auf eine absehbare Verschlechterung auf lange Sicht hinweise. Das zu erstellende Gutachten des unabhängigen Sachverständigen werde den tatsächlichen Grad der Beeinträchtigung entsprechend den objektiven dauerhaften und verschlimmernden Einschränkungen des Beschwerdeführers feststellen.