Schliesslich gab der Beschwerdeführer auch gegenüber der Schulthess-Klinik noch am 27. April 2021, also bereits nach Einreichung der vorliegend zu beurteilenden Beschwerde, an, er möchte sich die von der Schulthess Klinik aufgezeigte Intervention überlegen. Diese Haltung des Beschwerdeführers stellt damit ein Indiz für die schlechten Besserungsaussichten dar, was auch den Beurteilungen der beiden Vertrauensärzte der Beschwerdegegnerin entspricht. Der medizinische Endzustand ist folglich erreicht, womit der von der Beschwerdegegnerin verfügte Fallabschluss per 31. Dezember 2019 mit Taggeldeinstellung nicht zu beanstanden ist.