Hinzu kommt, dass den Unterlagen nicht zu entnehmen ist, dass sich der Beschwerdeführer dieser Operation tatsächlich unterziehen möchte. Bereits gegenüber den Ärzten der Universitätsklinik Balgrist gab der Beschwerdeführer anlässlich dessen Untersuchung vom 14. März 2019 an, er überlege sich, ob er sich einer Korrekturosteotomie unterziehen wolle. Nach Angaben von Dr. med. C. in seinem Bericht könne der Beschwerdeführer vielmehr angesichts des perioperativen Risikos und möglicher Komplikationen dieser Operation nicht zustimmen und habe den Entscheid getroffen, auf weitere chirurgische Eingriffe zu verzichten.