Auch Dr. med. D., Orthopädie der Uniklinik Balgrist Zürich besprach mit dem Beschwerdeführer lediglich, dass die Korrekturosteotomie eine operative Möglichkeit wäre. Die Berichte der Kliniken Balgrist und Schulthess stehen somit nicht im Widerspruch zum den beiden Beurteilungen von Dr. med. C. und Dr. med. E. Es bestehen somit auch nicht die geringsten Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit deren Beurteilungen und von weiteren Ermittlungen sind keine neuen wesentlichen Erkenntnisse mehr zu gewinnen. Der Sachverhalt ist folglich umfassend abgeklärt.