Bei konsolidierter Fraktur mit 1-2-gradiger Achsabweichung und Kallusbildung liege ein medizinischer Endzustand vor. Eine weitere Osteotomie würde im Gegenteil das Risiko einer neuen Pseudoarthrose sowie Zunahme der osteophytären Randanbauten begünstigen. Eine namhafte Erholung des Peronealnerven mit entsprechender Besserung der Muskelkraft sei möglich, aber nicht überwiegend wahrscheinlich. Sowohl diese muskuläre Dysfunktion als auch die Beschwerden über dem Tibiotarlargelenk würden durch die vorgeschlagene Korrekturosteotomie nicht beeinflusst werden. 79 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang