Eine Korrektur der Beinachse, sofern diese gelinge, würde sich lediglich röntgenologisch präsentieren, ein klinischer Benefit sei unwahrscheinlich. Auch der von Dr. C. gemessene Interkondylarabstand von 1 cm entspreche einerseits quasi einem Normalbefund, andererseits sei es unwahrscheinlich (und unerheblich), dass dieser durch die Korrekturosteotomie gebessert würde. Die persistierende Varusfehlstellung habe weder die subjektiven Beschwerden des Versicherten noch die funktionellen und objektiven Einschränkungen verursacht.