Dies steht entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers jedoch nicht im Widerspruch mit dessen Angaben im Gutachten vom 13. Dezember 2019, zumal im Oktober 2018 die Tibiafraktur noch nicht konsolidiert und die distale Fibulafraktur nur teilweise konsolidiert und auch die Wiederaufnahme der Arbeit im vollen Umfang noch nicht möglich gewesen sei. Der Bericht von Dr. med. C. erscheint demnach schlüssig, ist nachvollziehbar begründet sowie in sich widerspruchsfrei und es bestehen keine Indizien gegen seine Zuverlässigkeit.