Entgegen den Angaben der Beschwerdegegnerin habe der Beschwerdeführer in Erwägung gezogen, sich der von Spezialisten der Balgrist Klinik vorgeschlagenen Operation zu unterziehen. Angesichts der Tatsache, dass Dr. med. C. die Notwendigkeit weiterer Behandlungen befürwortet habe, seien seine Einschätzungen widersprüchlich, während man sich bei Dr. med. E., der den medizinischen Bericht im Sinne einer einfachen weiteren Option interpretiere, frage, wer ihn wann und warum gebeten habe, die Meinung des ersten Arztes zu bekräftigen, ohne den Beschwerdeführer auch nur zu treffen und medizinisch zu untersuchen.