2. 2.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, die Beschwerdegegnerin habe den Einspracheentscheid ohne vollständige Sachverhaltsermittlung getroffen und sich der Ermessensüberschreitung und des Ermessensmissbrauchs schuldig gemacht. Entgegen den Angaben der Beschwerdegegnerin habe der Beschwerdeführer in Erwägung gezogen, sich der von Spezialisten der Balgrist Klinik vorgeschlagenen Operation zu unterziehen.