12. Der Rechtsvertreter der B. AG (folgend: Beschwerdegegnerin) reichte innert erstreckter Frist am 19. Mai 2021 eine Beschwerdeantwort ein, beantragte die Abweisung der Beschwerde und die Abweisung des Begehrens auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde.