10. Mit prozessleitender Verfügung vom 3. Februar 2021 wurde dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers eine Frist bis 17. Februar 2021 zur Einreichung der Beschwerdeschrift in deutscher Sprache angesetzt. 75 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang 11. Innert erstreckter Frist reichte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 4. März 2021 die Beschwerdeschrift in deutscher Sprache ein, in welcher er eingangs aufgeführte Rechtsbegehren und gleichzeitig den formellen Antrag stellte, es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.