Der zugesprochenen Integritätsentschädigung von 10% würden die Erwägungen von Dr. med. C. zugrunde liegen, die der Versicherer für korrekt und vertretbar gehalten habe. Der Vertrauensarzt habe in seinem Bericht vom 13. Dezember 2019 gut beschrieben, dass trotz Heilung der Frakturen und Wunden im linken Bein durch die Verletzung vom 4. September 2017 bleibende Schäden auf Höhe der Weichteile des linken Beines und des linken Tibiotarsus entstanden seien.