Diese Ansicht habe auch Dr. med. E. geteilt, der in seinem Bericht darauf hingewiesen habe, dass die von seinem Vertrauensarzt-Kollegen beschriebenen Funktionseinschränkungen mit denen der behandelnden Ärzte der Klinik Balgrist übereinstimmen würden. Er stimme also zu, dass die angestammte Tätigkeit voll ausgeübt werden könne. Daraus folge die volle Arbeitsfähigkeit in seiner üblichen Tätigkeit als Finanzberater mit Aussendiensteinsätzen, ohne dass ein Anspruch auf eine Invalidenrente bestehe. Der zugesprochenen Integritätsentschädigung von 10% würden die Erwägungen von Dr. med.