Behandlung objektiv keine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes des Versicherten mehr zu erwarten sei. Der Anspruch auf Behandlung und Taggeld sei somit zu Recht mit Wirkung per 31. Dezember 2019 erloschen. Aus dem Bericht von Dr. med. C. gehe hervor, dass es bestimmte Funktionseinschränkungen gebe, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Unfall zu betrachten seien. Dazu gehörten insbesondere ein eingeschränkter Fersengang, eine leichte Veränderung des Bewegungsumfangs des Sprunggelenks (Plantarflexion um 10 Grad und Dorsalextension um 15 Grad), sowie eine Abnahme der Kraft der Dorsalextension der Grosszehe.