72 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang 12. UVG-Beschwerde (Fallabschluss, Beweiswert eines Arztberichts) Es brauchen keine ergänzenden Abklärungen vorgenommen zu werden, wenn nicht die geringsten Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit eines Berichtes oder Gutachtens eines versicherungsinternen Arztes vorliegen (Art. 61 lit. c ATSG). Der Zeitpunkt für den Fallabschluss ist erreicht, wenn die versicherte Person in ihrer angestammten Tätigkeit wieder vollzeitlich erwerbstätig sein kann (Art. 19 Abs. 1 UVG). Erwägungen: I.