chen Veränderung der Befunde gekommen und entsprechend kein neuer Bericht erforderlich sei. Dass sich Dr. med. E. mit diesem Schreiben einzig auf die funktionelle Einschränkung des Arms bezog, jedoch die Problematik betreffend Konzentration nicht erwähnte, erscheint dem Gericht jedenfalls nicht widersprüchlich bzw. lässt die Zweifel an der Zuverlässigkeit der kreisärztlichen Ergebnisse nicht beseitigen.