eventuell nicht mehr dieselben komplexen, intellektuell anspruchsvollen Arbeiten zumutbar. Es ist nicht ersichtlich, ob die Konzentrationsfähigkeit des Beschwerdeführers Bestandteil der kreisärztlichen Untersuchung war, finden sich im entsprechenden Bericht keine Angaben, ob die neuropathischen Schmerzen oder die starken Schmerzmittel beim Beschwerdeführer Konzentrationsstörungen verursachen oder nicht bzw. ob diese im Rahmen einer Medikationsanpassung vermindert werden könnten.