Zudem gab Dr. med. E. im Schreiben vom 20. August 2020 an, die bisherige Medikation mit Fentanyl Mepha sei ab dem 14. August 2019, also ebenfalls vor Erlass des Einspracheentscheides, um 12 mcg/h erhöht worden und der Beschwerdeführer sei nicht mehr fahrtauglich und dürfe auch keine Maschinen bedienen. Die Konzentrationsfähigkeit könnte somit bereits vor Erlass des Einspracheentscheides unfallkausal so stark eingeschränkt gewesen sein, dass dies auch bei der Auswahl des entsprechenden Kompetenzniveaus der LSE-Lohntabellen zu berücksichtigen wäre, wären diesfalls dem Beschwerdeführer