2.5. Hinzu kommt die Frage, ob der Beschwerdeführer sein Wissen, welches er insbesondere mit seinen bisherigen beruflichen Tätigkeiten aneignen konnte, auch effektiv noch verwerten kann. Der Beschwerdeführer hat wohl diverse Aus- und Weiterbildungen absolviert, in leitenden Positionen gearbeitet, ein Restaurant (…) geführt und sich in der B. AG hinaufgearbeitet. Zudem war er Prüfungsexperte und Dozent. Inwiefern er dieses Wissen bei einer Erwerbstätigkeit auch verwerten kann, hängt weitgehend von der Intensität der von ihm geltend gemachten Konzentrationsprobleme und der neuropathischen Schmerzen ab.