Dem Gericht erschliesst sich nicht, welche berufliche Tätigkeiten mit Kompetenzniveau 3 der LSE-Tabellen dem Beschwerdeführer zumutbar sein sollten. So führt die Beschwerdegegnerin selbst an, Tätigkeiten im Verkaufsbereich seien nicht mehr zumutbar, schweigt sich aber aus, welche Tätigkeiten dem Beschwerdeführer noch möglich sein sollten.