Gemäss Stellenbeschrieb war der Beschwerdeführer als Prokurist für die Organisation und die Durchführung sämtlicher Messeauftritte der B. AG zuständig. Seine Kernaufgaben waren die Akquisition, die Organisation und die Betreuung von Grossanlässen (inkl. Budget), die Pflege der Kultur der B. AG (z.B. (…)-vorträge und -seminare), die Betreuung und Beratung der zugewiesenen wichtigen Kunden aus allen Verkaufsgebieten und Ansprechperson für die Verkaufsmitarbeiter bei Fragen. Schwerere körperliche Arbeiten gehörten aufgrund des Stellenprofils nicht zu seinen Aufgaben.