Endzustand vorliege, der durch weitere Behandlungsmassnahmen nicht gebessert werden könne. Daher könne aus medizinischer Sicht der Fallabschluss erfolgen. Über den Fallabschluss hinaus sei rein unfallkausal die medikamentöse Schmerztherapie mit Fentanyl-Pflastern und Morphin-Tropfen auch zukünftig dauerhaft, rein unfallkausal zum Ereignis vom 23. Januar 2015 zu übernehmen. Aufgrund der dauerhaft verbleibenden Gebrauchsminderung des rechten Schultergelenks und Arms sei ausschliesslich unfallkausal zum Ereignis vom 23. Januar 2015 seit dem Unfallereignis bis gegenwärtig und zukünftig für die angestammte Tätigkeit eine Arbeitsunfähigkeit von 100%