Das Unfallereignis vom 23. Januar 2015 habe nach mehrfachen Operationen bis hin zur inversen Schultertotalendoprothese rechts zu einer schweren Dauerschädigung des rechten Schultergelenks aufgrund einer unfallkausalen sensomotorischen Axillarisparese und vollständigem Verlust der Rotatorenmanschettenmuskulatur mit aufgrund der Nervenschädigung ausgewiesenem neuropathischen Schmerzsyndrom geführt. Die unfallkausalen klinischen, neurologischen und bildgebenden Befunde mit erheblicher Funktions- und Gebrauchseinschränkung des rechten Arms seien als dauerhaft verbleibend zu beurteilen, wobei ein medizinischer