Der Beschwerdeführer sei linksdominant. Als Diagnose bezüglich des Unfalls vom 23. Januar 2015 wurde aktuell eine dauerhafte Funktionseinschränkung und ein neuropathisches Schmerzsyndrom rechtes Schultergelenk gestellt. Das Unfallereignis vom 23. Januar 2015 habe nach mehrfachen Operationen bis hin zur inversen Schultertotalendoprothese rechts zu einer schweren Dauerschädigung des rechten Schultergelenks aufgrund einer unfallkausalen sensomotorischen Axillarisparese und vollständigem Verlust der Rotatorenmanschettenmuskulatur mit aufgrund der Nervenschädigung ausgewiesenem neuropathischen Schmerzsyndrom geführt.