Für den allgemeinen Arbeitsmarkt sei eine Arbeitsfähigkeit zeitlich unlimitiert mit 100% Pensum für angepasste Tätigkeiten ausgewiesen, wobei der rechte Arm und die rechte Hand lediglich als Hilfs- oder Beihand eingesetzt werden könne, ohne manuelle Tätigkeiten mit dem schwer geschädigten rechten Arm und der rechten Hand. Aus den IV-Akten gehe hervor, dass der Versicherte gelernter Koch sei, als Küchenchef gearbeitet habe, ein (…) Restaurant gehabt habe und als Fachberater sowie im Verkauf gearbeitet habe.