auf welcher das Datum vom 12. März 2020 handschriftlich durch den 26. Februar 2020 abgeändert worden ist. Die «Letzte Abmahnung zur fristlosen Kündigung» erfolgte ebenfalls erst am Tag der Kündigung. Der Beschwerdeführerin hätte sich jedenfalls keine Gelegenheit mehr geboten, ihr Verhalten, welches bis zu diesem Tag nicht abgemahnt worden ist, entsprechend ändern zu können. Die schriftliche Kritik von D. vom 6. März 2020 datiert gar erst nach erfolgter Kündigung.