In der Verfügung vom 8. April 2020 würden die rechtlichen Grundlagen bereits ausgeführt und die Begründung für die Auferlegung der Einstelltage, auf welche verwiesen werde, sei ausführlich. Der Hauptgrund der fristlosen Entlassung sei die Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten gewesen, welche der Arbeitgeberin B. GmbH Anlass zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegeben hätte.