Die Referenzauskünfte wurden sowohl bei der Beschwerdeführerin als auch bei der Zuschlagsempfängerin je mit einem identischen Formular eingeholt. Auf diesem wurden die sieben Unterkriterien aufgeführt und zusammen mit der Bewertungsskala von «hervorragend» bis «unbrauchbar/keine Angabe» in einer Matrix aufgeführt. Alle vier Referenzen beurteilten sämtliche sieben Unterkriterien. Diese Ergebnisse betreffend Qualität wurden von der Beschwerdegegnerin korrekt in die Bewertungsmatrix / Übersicht übertragen. Entsprechend ergab die ebenfalls korrekte Berechnung der Punktezahl (= maximal mögliche Punktzahl /