2.4. Wohl wurde von I., Planer der Firma G., nur die «BKP 236 Schwachstrominst.» des Referenzobjekts Sanierung Schulhaus «H.» St. Gallen bewertet. Es liegt jedoch im Ermessen der Beschwerdegegnerin, darüber zu befinden, in welchem Umfang Elektroanlagen bei den Referenzobjekten hätten erfolgen müssen, damit eine Referenz dem von ihr verlangten Nachweis genüge, mithin wie sie die Begriffe „Grössenordnung, Umfang, Komplexität und Aufgabestellung, Nutzung vergleichbarer Objekte“ habe auslegen wollen.