Beim Eignungskriterium «technische Leistungsfähigkeit und Erfahrung» unter Ziffer 2.4 der Ausschreibungsunterlagen wurde der Nachweis von zwei vergleichbaren Referenzobjekten von in Umfang, Komplexität und Nutzung vergleichbarer Objekte, nicht älter als zehn Jahre, verlangt. In Ziffer 3.5 der Ausschreibungsunterlagen, auf welche das Eignungskriterium «technische Leistungsfähigkeit und Erfahrung» verweist, ist angeführt, es müsse sich bei allen Referenzobjekten um in Aufgabestellung, Komplexität und Grössenordnung vergleichbare Objekte handeln, deren Ausführung weniger als 10