9. Mit Präsidialentscheid vom 16. Juli 2020 wurde der Beschwerde die mit prozessleitender Verfügung vom 29. Juni 2020 erteilte einstweilige aufschiebende Wirkung entzogen. 10. Mit prozessleitenden Verfügungen vom 17. Juli 2020 wurde sowohl der Beschwerdegegnerin als auch D. (folgend: Involvierte) die Gelegenheit geboten, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. 11. Die Beschwerdegegnerin teilte mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 mit, dass sie den Vertrag mit der Involvierten abgeschlossen habe. (…) III.