Mit der unkritischen Übernahme der Bewertungen in die Bewertungsmatrix setze sich die Beschwerdegegnerin dem Vorwurf der Willkür aus. Zugleich würden Unternehmen geradezu motiviert, bei den Auskunftspersonen auf eine wohlwollende Beurteilung hinzuwirken, wenn diese ohne Prüfung des materiellen Gehalts in eine Bewertungsmatrix übertragen würden.