Das hierbei kritisierte Referenzobjekt von D. würden sie als vergleichbar erachten, da es sich um die Sanierung des Primarschulhauses «H.» in St.Gallen gehandelt habe. Ein Primarschulhaus habe auf den Bau bezogen nur unwesentlich andere Ansprüche als ein Oberstufenschulhaus. Der Vermerk des Referenten I., G. AG, dass es sich bei seiner Beurteilung nur um BKP 236 «Schwachstromanlagen» handle, sei gesehen worden. Auf dem gleichen Papier stehe aber auch, dass er D. uneingeschränkt weiterempfehlen könne. Eine Anpassung der abgegebenen Beurteilung dürfe nicht vorgenommen werden.