tenz Person Ausführung" nicht in die Bewertungsmatrix einfliessen, wolle man sich nicht dem Vorwurf der Willkür aussetzen. 52 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang 5. Mit prozessleitender Verfügung vom 29. Juni 2020 wurde A. (folgend: Beschwerdegegnerin) unter Erteilung der aufschiebenden Wirkung einstweilen untersagt, weitere Schritte in der obgenannten Angelegenheit, insbesondere einen Vertragsschluss, zu unternehmen.