Vielmehr habe er die Nachteile einer „falschen" Angabe eines Referenzobjekts zu tragen, indem die Bewertung nur soweit in die Bewertungsmatrix einfliesse, als die Beurteilung durch die Auskunftsperson für die Qualität der ausgeschriebenen Arbeiten eine verlässliche Aussage gebe. Wenn die Beurteilung aufgrund einer Schwachstrominstallation erfolgt sei, die ausgeschriebenen Arbeiten anforderungsmässig aber weit über eine Schwachstrominstallation hinausgehen würden, dürften die Beurteilungen bzgl. der Kriterien „Qualität der Ausführungen", „Fachkompetenz Person Vorbereitung" und „Fachkompe-