„Bei allen Referenzobjekten muss es sich um in Aufgabestellung, Komplexität und Grössenordnung vergleichbare Objekte handeln, deren Ausführung weniger als 10 Jahre zurückliegt und bei denen der Anbieter selbst die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Arbeiten im Werkvertragsverhältnis erstellt hat." Die Auskunftsperson habe folgende Bemerkung angebracht: „Bewertung nur für BKP 236 Schwachstrominst.". Im Angebot der Beschwerdeführerin umfasse der Anteil Schwachstrominstallation (BKP 236) rund Fr. 72'000.00, also lediglich 10% des Gesamtauftrags.