Den Bewerbern sei nicht bekannt gewesen, dass sich die Beurteilung der Qualität der Bewerber lediglich auf je zwei Referenzauskünfte von Bauleitern, Projektleitern oder Architekten stütze. Aufgrund der hohen Gewichtung der Qualität (40%) könne es nicht angehen, dass sich die Beurteilung der Qualität auf lediglich sieben pauschale Beurteilungen reduziere. Wegen der Gewichtung (40%) der Qualität und der Tatsache, dass dieses Kriterium den Ausschlag über den Zuschlag geben werde, hätte A. vertiefte Abklärungen bezüglich der Qualität machen müssen.