3. Mit Verfügung vom 15. Juni 2020 erteilte A. an D. den Zuschlag. Aufgrund des durchgeführten Verfahrens seien innert Frist vier Angebote von vier Anbietern mit bereinigten Nettosummen von Fr. 751'837.00 bis Fr. 887'602.30 eingegangen. Nach Art. 33 VöB erhalte das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Die Angebote seien entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt worden. Das Angebot von D. sei mit netto Fr. 752'186.65 das preislich zweitgünstigste. Der Anbieter weise betreffend Qualität die besten Referenzangaben aus und würde 54 Lehrlinge ausbilden.