Die Rüge, dass sich die Beurteilung der Qualität aufgrund ihrer Gewichtung mit 40% nicht auf lediglich sieben pauschale Kriterien hätte reduzieren dürfen sowie die Rüge, Begrifflichkeiten wie «hervorragend» oder «gut» seien unklar, erfolgten mit Beschwerde zu spät (Art. 33 VöB). Erwägungen: I. 1. A. schrieb die Elektroanlagen (23000) der Sanierung Schulhaus B. im offenen Verfahren aus. 2. Die C. reichte ihr Angebot am 15. Mai 2020 ein.