Dies habe B. ihr so schriftlich mitgeteilt. Im Hintergrund stehe aber ihrer Meinung nach wieder F. als Fadenzieherin. Sie kenne B. gut genug. Er selbst wäre nicht in der Verfassung, derartige Schreiben selbst aufzusetzen. Auch die in den Schreiben verwendeten Ausdrücke und der Stil würden nicht dem Wortschatz und Wortlaut von B. entsprechen. G. habe B. im Sommer 2015 oder 2016 mit den Schreiben konfrontiert. B. sei total ausgerastet und habe behauptet, dass er die Briefe selbst geschrieben habe. B. stelle seinen Namen für seine Mutter zur Verfügung. Sie setze B. als ihr Werkzeug