In der formellen Befragung von A. vom 8. Mai 2017 durch die Kantonspolizei als Auskunftsperson sagte sie aus, seit dem Zeitpunkt der Trennung belästige sie die Mutter von B., F.. Das Ganze habe damit angefangen, dass ihr F. SMS und Briefe habe zukommen lassen. F. habe über sie auch eine gerichtliche Anordnung zur psychologischen Überprüfung erwirken wollen. Unterschrieben habe diese Briefe dann jeweils ihr Sohn, B. An der Schreibweise merke man jedoch, dass die Briefe von F. formuliert worden seien. Weiter sei ihr von F. indirekt eine «Kindsentfremdung» vorgeworfen worden. Dies habe B. ihr so schriftlich mitgeteilt.