4. Dem Polizeirapport vom 1. Februar 2018 kann entnommen werden, A. habe am Samstag, 29. April 2017, bei der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden Meldung erstattet, wonach sie von F., der Mutter ihres Ex-Partners B., seit längerer Zeit belästigt und verfolgt werde. Am Freitag, 5. Mai 2017, habe A. dann Strafanzeige gegen F. gestellt und sie sei anlässlich der Anzeigeerstattung unterschriftlich zum Sachverhalt einvernommen worden. Unter anderem werden im fraglichen Polizeirapport die beiden Briefe vom 28. April 2017 und 25. Mai 2017 erwähnt.